23. August 2013

Zwischenzeugnis und Endzeugnis (3)

Die Leistungsbewertung in Zeugnissen


Wird in einem Zeugnis die Leistung bewertet sollten die folgenden Bereiche angesprochen werden:

  • Arbeitsbereitschaft
  • Arbeitsbefähigung
  • Wissen und Weiterbildung
  • Arbeitserfolg
  • eventuell herausragende Erfolge
  • Führungsverhalten

Und zu guter Letzt folgt eine Gesamtbewertung der Leistung.

Wie bereits erwähnt wird die Leistung im Zeugnis so beschrieben, dass der Leser den Bewerteten einschätzen kann. Zur Veranschaulichung folgen ein paar Beispiele:

Arbeitsbereitschaft

Gute Bewertung:

„Maria Musterfrau zeichnete sich durch Arbeitseifer und ein hohes Pflichtbewusstsein aus.“

Befriedigende Bewertung:

„Maria Musterfrau war pflichtbewußt.“

Mangelhafte Bewertung:

„Wir wollen nicht vergessen zu erwähnen, dass an Herrn Mustermanns Arbeitsmoral kaum etwas auszusetzen war. Er war willig, pünktlich und scheute grundsätzlich keine Mehrarbeit.“

Arbeitsbefähigung

Sehr gute Bewertung:

„Frau Musterfrau war eine sehr belastbare, besonnene und fachlich tüchtige Mitarbeiterin. Sie ist eine absolute Könnerin und hat laufend schwierige und umfangreiche Aufgaben übernommen.“

 Tolle Bewertung, aber die folgende Bewertung ist doch auch nicht schlecht, oder?:

„Er war dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen und arbeitete nach Vorgaben selbständig.“

Die Bewertung ist nur ausreichend. Übersetzt bedeutet sie, dass der Bewertete nicht belastbar ist und nur nach Vorgabe eigenständig arbeiten kann.

Arbeitsweise

Eine sehr gute Bewertung der Arbeitsweise kann wie folgt lauten:

„Frau Musterfrau arbeitete sehr zielstrebig, sorgfältig und rationell. Sie dachte bei der Arbeitsvorbereitung mit und plante den Werkzeug- und Materialbedarf der verschiedenen Aufträge sehr gut.“

Eine nur ausreichende Bewertung sieht so aus:

„Frau Musterfrau arbeitete ausreichend sorgfältig und rationell.“

Tipp:

Sehen Sie Ihr Zeugnis gründlich durch. Versuchen Sie den Formulierungen Noten zuzuordnen. Weichen die Formulierungen in der Benotung stark voneinander ab, wurden Sie unberechtigt schlecht bewertet oder fehlt z.B. ein Bewertungsbereich vollkommen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber bitten das Zeugnis zu korrigieren.

Sie sollten Ihr Zeugnis sofort prüfen nachdem Sie es erhalten haben. Lassen Sie das Zeugnis zu lange liegen, könnte ihr Anspruch auf Korrektur wegen einer wirksamen Ausschlussfrist verfallen (siehe Hinweise zu Ausschlussfristen).

Wenn Sie Arbeitgeber sind und mit Ihrem Arbeitnehmer grundsätzlich ein gutes Einvernehmen haben, sollten Sie mit dem Arbeitnehmer zusammen das Zeugnis erarbeiten. Geben Sie ihm vor Erteilung des Zeugnisses einen Entwurf zur Bestätigung, sind Sie vor einem nervenaufreibenden und Personal bindenden Streit um Zeugnisformulierungen gefeit.


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