24. Juli 2013

Wissen Sie was ein Sabbatical ist?

Sabbatical bieten Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmen.


Als Sabbatical bezeichnet man eine zwei, drei oder auch zwölf Monate dauernde Auszeit vom Job. Nach einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Bildungsministeriums sehnen sich 57 % aller Arbeitnehmer nach einer Auszeit, in der sie eine Weltreise machen, ein Buch schreiben oder das Kind beim Schulstart begleiten wollen. Viele möchten die Pause nutzen, um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Auch Führungskräfte wünschen sich oft ein Sabbatical. Laut einer Studie der Personalberatung Heidrick & Struggles wollen 66 % der Managerinnen und Manager gerne ein Sabbatical haben. Allerdings ist die Sorge vor entsprechenden Karrierenachteilen so verbreitet, dass häufig davon Abstand genommen wird.

Unternehmen zeigen jedoch eine immer größere Bereitschaft ihren Beschäftigten eine Auszeit zu geben. Für ein Sabbatical ist jeder Fall ein Einzelfall. Interessierte Mitarbeiter sollten also mit ihrem Vorgesetzten über ihre Vorstellungen sprechen. Ein Sabbatical bietet durchaus auch für das anstellende Unternehmen Vorteile. So bildet sich der Mitarbeiter z.B. weiter oder erholt sich und kommt nach der Auszeit besser qualifiziert und motiviert in das Unternehmen zurück. Das Angebot eines Sabbatical trägt somit zur Mitarbeiterbindung bei und kann dessen Attraktivität in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ungemein steigern.  

Es gibt verschiedene Varianten eines Sabbaticals: Im „Teilzeit“-Sabbatical arbeitet der Mitarbeiter weiterhin, aber in geringerem Umfang.

Häufig wählen Mitarbeiter auch das sog. „Ansparphasen“-Modell. Dieses Modell macht es möglich, dass der Mitarbeit während des Sabbaticals weiter sein Gehalt erhält. Ermöglicht wird dies durch eine Ansparphase vor Beginn des Sabbaticals.

Die Mitarbeiter erwirtschaften das Sabbatical vorher durch ihre Vollzeit-Arbeitsleistung für die sie ein Teilzeitgehalt in der monatlichen Auszahlung erhalten. Der während der Arbeitsphase nicht an den Mitarbeiter ausgezahlte Betrag wird in ein Sabbatical-Konto gebucht. Das auf dem Konto angesammelte Guthaben wird dann an den Mitarbeiter monatlich während des Sabbaticals ausgezahlt. Das „Ansparphasen“-Modell ist also eine Art befristeter Lohnverzicht oder kommt einem Darlehen gleich. Die auf dem Sabbatical-Konto eingezahlten Beträge sind weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Auch Überstunden und ungenutzte Urlaubstage können per Zeitwertkonto gesammelt und für das Sabbatical nutzbar gemacht werden.

Ein Sabbatical kann allerdings auch quasi in einem unbezahltem Urlaub realisiert werden. In diesem Fall sind Arbeitnehmer aber deutlich schlechter gestellt. So wirkt sich das fehlende monatliche Gehalt auch auf dem Altersrentenkonto aus. Mitarbeiter sollten sich daher in diesem Fall freiwillig rentenversichern. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund ist dies mit einem Mindestbeitrag von derzeit 85,05 Euro möglich.

Wichtig ist: Einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Sabbatical gibt es nicht. Das „Wie“ wird in einem Vertrag zwischen Mitarbeiter und Unternehmen geregelt. Im Vertrag wird dann z.B. klargestellt, ob und inwieweit eine Vergütung gezahlt wird oder ob es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt. Ferner muss auch die Frage geklärt werden, wie die Rückkehr des Mitarbeiters ins Unternehmen abläuft. Soll er auf seinen alten oder auf einen gleichwertigen anderen Arbeitsplatz zurückkehren? Arbeitet der Mitarbeiter während des Sabbaticals in Teilzeit wäre darauf zu achten, dass nach dem Ende des Sabbaticals wieder der vor dem Sabbatical bestehende Umfang der Arbeitszeit wieder gilt. Während des Sabbaticals gilt auch das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot. Um dessen Bedeutung noch einmal hervorzuheben, empfiehlt sich dennoch eine klarstellende Wettbewerbsklausel im Sabbatical-Vertrag, die auch während des Sabbaticals jede Arbeit für die Konkurrenz verbietet. Sollte der Mitarbeiter unbezahlt freigestellt werden, sind dadurch sozialversicherungsrechtliche Fragen und zumeist auch Altersversorgungszusagen oder andere freiwillige Leistungen des Unternehmens betroffen. Jede Regelung, die diese Bereiche abdeckt, bedeutet Rechtssicherheit, Transparenz und Rechtsfrieden für beide Parteien.

Ein Sabbatical kann für ein Unternehmen und für dessen Mitarbeiter eine sinnvolle Ergänzung des typischen Arbeitsalltags darstellen und schließlich dazu führen, was beide Seiten wollen: eine beide Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit.

Prof. Asoc. Dr. jur. Jutta Glock                                                                                                                                                                                   Fachanwältin für Arbeitsrecht                                                                                                                                                                                          Rechtsanwältin


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