01. Januar 2010

Fußball-Weltmeisterschaft 2010


Gelten andere Regeln am Arbeitsplatz?

Auch während der WM 2010 gelten die Regeln des Arbeitsrechts uneingeschränkt. Da viele Spiele der Fußball-WM 2010 während der üblichen Arbeitszeit stattfinden, wollen wir Ihnen als Arbeitgeber ein paar Leitlinien an die Hand geben, die es Ihnen ermöglichen sollen, auf die besondere Situation der WM 2010 am Arbeitsplatz angemessen und souverän zu reagieren.

1. Urlaub, Krankheit und "Krank feiern" während der WM

Alle Arbeitnehmer, die rechtzeitig Urlaub beantragt und genehmigt bekommen haben, sind relativ sicher. Allerdings sind Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet den Urlaub während der Weltmeisterschaft zu gewähren. So brauchen Arbeitgeber dem Urlaubsantrag nicht zu entsprechen, wenn sie dringende betriebliche Belange geltend machen können, die der zeitlichen Lage des Urlaubswunsches entgegenstehen. Wenn also beispielsweise schon viele andere Arbeitnehmer an dem gewünschten Tag bereits frei haben und damit der Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, so sind Sie berechtigt den Urlaubsantrag trotz Fußballbegeisterung abzulehnen.

Mögliche Konflikte lassen sich auf jeden Fall durch eine frühzeitige Urlaubsplanung und klare Regeln vermeiden. Eine klare Kommunikation tut dann ihr übriges dazu., Denkbar ist beispielsweise, dass Mitarbeiter ihre Dienste untereinander tauschen können oder aber, dass die Mittagspause entsprechend verschoben wird.

Der gesunde Arbeitnehmer, der, weil er keinen Urlaub genehmigt bekommen hat, das Fußballspiel aber unbedingt sehen möchte, "krank feiert", riskiert die Kündigung. Allerdings ist ein solcher Nachweis für Sie dann schwer zu erbringen, sofern laut Tarif- oder Arbeitsvertrag einige Tage ohne ärztliches Attest gefehlt werden darf. Es sei denn, Sie erkennen "den erkrankten" während der "Arbeitsunfähigkeit" auf Leinwänden oder in Medien oder ein Kollege informiert Sie über den "krank feiernden" Arbeitnehmer.

Anders verhält es sich, wenn der Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig ist und dies auch per ärztlichem Attest nachweisen kann. Wenn es die Genesung nicht negativ beeinflusst, hat der Arbeitgeber es sogar hinzunehmen, dass der Arbeitnehmer die Fanmeile oder sonstige Veranstaltungen besucht.

2. Nutzung von Medien während der WM 2010

Fernsehen, surfen oder Radio hören während der Arbeitszeit ist ohne Sonderregelung grundsätzlich nicht zulässig. Allerdings können Sie dies im Einzelfall durchaus erlauben. Ihre Erlaubnis sollte ausdrücklich und nachweisbar auf das Fußballspiel oder die WM beschränkt bleiben. Danach sollte auf die Einhaltung des Verbots geachtet werden. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Verbot nicht verwässert und Sie vor Gericht "gute Karten" haben wollen, wenn Sie hierauf Pflichtverletzungen der Arbeitnehmer stützen wollen.

Ist Internet-Nutzung für private Zwecke während der Arbeitszeit grundsätzlich im Unternehmen erlaubt, gilt dies nicht ohne Weiteres für die Übertragung von Fussballspielen der WM. Hier ist bei Ihnen vorher die ausdrückliche Genehmigung einzuholen.

3. Business-Anzug oder Fankleidung? Alkohol oder Softdrink?

Darf im Büro Fankleidung getragen werden? Hat der Arbeitnehmer Kundenkontakt und besteht ein Kleidungsvorschrift, die solche Kleidung nicht vorsieht, können Sie das Tragen der Fankleidung verbieten. Anders kann es sein, wenn kein Kundenkontakt besteht.

Sofern im Unternehmen ein Alkoholverbot besteht, gilt dies auch und gerade während der WM.

Wir hoffen Ihnen ein paar Anhaltspunkte für Ihr Verhalten als Arbeitgeber gegenüber Ihren Arbeitnehmern gegeben zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich unter der folgenden Telefonnummer vertrauensvoll an uns:

+49 (0)30 / 889 222 5 - 0 oder senden Sie uns eine E-mail unter: info@agpkanzlei.de


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