17. Juni 2011

Verbundbanklösung


Die Verbundbanklösung: Der Aderlass der WestLB

Die arbeitsrechtlichen Probleme der geplanten Umstrukturierung
Wirtschaftswoche vom 23.04.2011

EU-Wettbewerbskommissar Almunia war deutlich: Bis zum 20. Juli 2011 wird er entscheiden. Liegt bis dahin ein aussagekräftiger, den Vorstellungen der EU-Kommission entsprechender Plan vor, wird es eine positive Entscheidung geben. Ist der Plan allerdings weiterhin unklar und in den Augen der EU-Kommission nicht tragfähig für eine nachhaltige Lösung, werden 3,4 Milliarden Euro staatliche Beihilfen zurückgefordert.

Die WestLB soll in eine Verbundbank umstrukturiert werden, die maßgeblich regionalen Sparkassen als Dienstleister zur Verfügung stehen soll. Es leuchtet ein, dass dieser „Rumpflösung“ viele Banker und weitere Angestellte zum Opfer fallen werden. Von ca. 3.500 Mitarbeitern ist die Rede. Die Mitarbeiter werden den Bankkonzern über Eigenkündigungen oder Aufhebungsverträgen freiwillig oder unfreiwillig durch den Abbau von Arbeitsplätzen über betriebsbedingte Kündigungen und deren soziale Abfederung über Interessenausgleiche und Sozialpläne verlassen.

Die Wirtschaftswoche (17/2011) widmet sich den derzeitigen Vorgängen bei der WestLB in der und beleuchtet unter Einbezug der Expertise von Frau Prof. (Asoc.) Dr. Jutta Glock die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der geplanten „Verbundbank“-Lösung:

So können die Stilllegungen und Auflösungen von Tochtergesellschaften bei der Fortführung von Aufträgen und Übernahmen von Know-How-Trägern durch die Verbundbank zu einem Teilbetriebsübergang führen. Das ein Teilbetriebsübergang, bei dem alle Mitarbeiter des Teilbetriebs auf die aufnehmende Betriebseinheit samt ihrer Arbeitsverhältnisse übergehen, bei einem gleichsam angestrebten Personalabbau zu Schwierigkeiten führen wird, ist offensichtlich, so Frau Dr. Glock.

Die Hürden für das Gelingen des Projekts Verbundbanklösung werden nicht niedriger, wenn auch langjährige Mitarbeiter und solche mit Beamtenstatus die Bank verlassen sollen. Frau Prof. (Asoc.) Dr. Jutta Glock sieht die Kündigung solcher Mitarbeiter als besonders schwierig und im Endeffekt auch kostspielig an, da über Bankentarifverträge lange Kündigungsfristen gelten.

Knapp 600 Mitarbeiter sind von der NRW-Bank zur WestLB entsandt worden. Einige haben eine Rückkehroption in der Tasche. Ein Verbleib dieser Mitarbeiter bei der Verbundbank ist eher unwahrscheinlich. Was mit ihnen geschieht, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, so Rechtsanwältin Dr. Glock.

Bei der Verhandlung der Sozialpläne wird auch auf die heikle Frage einzugehen sein, „wer eigentlich zur Kernbank WestLB gehört und wer juristisch „nur“ einer Unternehmenstochter dient und somit nicht den Finger für einen Vergleichsjob im Konzern heben kann, falls auch die Tochter schließt“.

Kostentreibend wirkt sich auch die, aufgrund der Komplexität der Umstrukturierung erforderliche Dauer der Umsetzung aus. „Bis der Letzte die Tür abschließt, vergehen oft ein bis zwei Jahre“, sagt Rechtsanwältin Dr. Glock.

Nicht einfacher wird die Angelegenheit durch die besonderen Beteiligungsrechte des Sprecherausschusses, die sich dieser für Kündigungen von Führungskräften und leitenden Angestellten ausgehandelt hat.

Das i-Tüpfelchen auf der Kostenspirale dürften dann Alt-Mitarbeiter sein, denen ihr Gehalt bis zum Renteneintritt überwiesen werden muss, da eine Entlassung nicht möglich ist.

Klar ist zur Zeit, dass noch nichts klar ist. Dieser Umstand trägt jedoch maßgeblich zu einem Exodus von leitenden Angestellten und Vorständen bei.

Quelle: „Kernschmelze am Rhein“, Anke Henrich Cornelius Welp Silke Wettach, Wirtschaftswoche 17/2011, S. 46f.


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