Glock

Prof. (Asoc.) Dr. jur. Jutta Glock
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Vorstand

Als Vorstand sind Sie kein Arbeitnehmer – auf die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen können Sie sich daher nicht berufen. Für Ihren Vertrag gilt Dienstvertrags-, für Ihr Amt Gesellschaftsrecht. Im Konflikt mit der Gesellschaft geht es meist um die Bestimmung der Reichweite Ihrer Pflichten. Denn meist werden Sie sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, Ihre Pflichten verletzt zu haben. Freilich, oft wird parallel über eine einvernehmliche Lösung verhandelt. In dieser Gemengelage, in der Sie sich auch Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen mögen, gilt es, juristisch richtig und taktisch-strategisch klug vorzugehen.

Bei Begründung, Durchführung und Beendigung Ihres Vorstandsamts können sich Ihnen z.B. folgende Fragen stellen:

  • Welche Haftungsrisiken bringt das Vorstandsamt mit sich?
    • Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es?
    • Was gilt es bereits bei der Dienstvertragsgestaltung vor Antritt des Vorstandsamts zu beachten?
  • Ich wurde von meinem Vorstandsamt abberufen. Ist der Dienstvertrag damit automatisch gekündigt?
  • Es wird mir vorgeworfen, gegen meine Pflichten verstoßen und dadurch die Gesellschaft geschädigt zu haben. Schadensersatzforderungen werden geltend gemacht. Die Abberufung ist angekündigt.
    • Welche Strategie ist angebracht?
    • Welche Schritte sind jetzt einzuleiten?
  • Die Gesellschafter stehen nicht mehr hinter meinen Entscheidungen als Vorstandsmitglied.
    • Kann ich das Amt einfach niederlegen?
    • Was geschieht mit meinem Dienstvertrag?
    • Kann ich mir sofort ein neues Amt suchen?
  • In einer Vorstandssitzung soll ein Beschluss gefasst werden, der meiner Auffassung nach rechtswidrig ist und die Gesellschaft schädigt. Wie verhalte ich mich richtig?
  • Was muss ich beim Wechsel von einem Vorstandsposten zum anderen beachten?
    • Wie sichere ich mich ab?
    • Welche Strategien sind zu verfolgen?
    • Welche Möglichkeiten bei der Gestaltung der Vergütung, Altersversorgung und Absicherung im Falle der Beendigung des Vorstandsdienstvertrags gibt es?
  • Ich möchte mich beruflich verändern, aber strebe eine Tätigkeit an, mit der ich mit meiner jetzigen Gesellschaft in Wettbewerb trete.
    • Ist eine berufliche Veränderung ohne Sanktionen möglich?
    • Gilt vielleicht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot?

Gern besprechen wir Ihre Themen mit Ihnen persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

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