Glock

Prof. (Asoc.) Dr. jur. Jutta Glock
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Leitender Angestellter und Führungskaft

Als „Leitender“/Führungskraft ist Ihre Situation oft knifflig: und das nicht unbedingt juristisch, sondern im Blick auf Ihre Position und die damit verbundene Nähe zum Arbeitgeber. So ist es geradezu typisch, dass dem Bestreben, sich von Ihnen zu trennen, kein handfester Kündigungsgrund, sondern „Atmosphärisches“ zugrunde liegt. Wird dann gestritten, dann meist um Ihren Status: sind Sie wirklich „Leitender“ – im Rechtssinn? Nur wenn, ja, gelten für Sie besondere Regeln.

In der Vielzahl der Situationen geht es für Sie indes vor allem um das richtige Vorgehen – strategisch und taktisch. Baut der Arbeitgeber „Druck“ auf und wird es persönlich, sollten Sie keine Angriffsfläche bieten. Wir coachen Sie dann so, dass Sie sicher durch jedwede Situation navigieren.

Und in der Trennungssituation gilt es, ein Ihrer Situation ganzheitlich gerecht werdendes Paket zu schnüren: dabei ist ein ganz wesentlicher Aspekt die Fortsetzung Ihrer Karriere.

Als „Leitender“/Führungskraft haben Sie folgende Fragen:

  • Bin ich leitender Angestellter?
  • Worauf habe ich bei einer Veränderung meines Aufgabengebiets zu achten?
  • Wie kann ich auf eine Versetzung reagieren?
  • Habe ich als leitender Angestellter Kündigungsschutz?
  • Wie führe ich Trennungsverhandlungen zielgerichtet und effektiv?
  • Welche Abfindungshöhe kann ich im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung verhandeln?
  • Wie lange habe ich Anspruch auf meinen Dienstwagen?
  • Wie sichere ich meine Altersversorgung?
  • Was gilt es bei der Zeugnisformulierung zu beachten?
  • Habe ich Anspruch auf einen Bonus?

Gern besprechen wir Ihre Anliegen mit Ihnen persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

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