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Seit dem 1. Mai 2011 genießen Arbeitnehmer aus 8
mittel- und osteuropäischen Staaten, die der Europäischen Union im Jahr 2004
beigetreten sind, die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ihnen steht nunmehr der
deutsche Arbeitsmarkt vollkommen offen. Sie können uneingeschränkt eine Arbeit
in Deutschland aufnehmen und benötigen keine Arbeitsgenehmigung mehr.
Berliner Zeitung vom 02.07.2011
Reden oder schweigen? Es erfordert Mut, Missstände im eigenen Unternehmen anzuzeigen. Die Position von Whistleblowern wurde gestärkt.
Berliner Zeitung vom 13.04.2011
Mindestens einmal im Jahr sollten Chef und Mitarbeiter Bilanz ziehen und nach vorn schauen. Ein solcher Austausch muss aber gut vorbereitet werden - sonst bringt er nichts.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010 - 10 AZR 671/09)
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 08.12.2010 entschieden,
dass Arbeitnehmer trotz eines vertraglichen „Freiwilligkeitsvorbehalts“ Anspruch
auf die Zahlung von Weihnachtsgeld haben, wenn der Arbeitgeber mehrere Jahre
lang Weihnachtsgeld gezahlt hat und bei der Zahlung eine Bindung für die Zukunft
nicht klar und ausdrücklich ausschließt.
Im Advent beginnt für viele der vorweihnachtliche Geschenkekauf. Das Geld bringen Arbeitnehmer teils aus ihrem laufenden Monatsgehalt auf, teils können sie aber auch auf das Weihnachtsgeld zurückgreifen, das zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeitern gewähren. Zu diesem Thema tauchen zahlreiche Fragen auf. Wir antworten.
Gibt es eine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach einer längeren krankheitsbedingten Abwesenheit in den Betrieb wieder einzugliedern? Ja, die gibt es. Aber wie genau sieht es mit der Umsetzung aus? Im Mai 2004 wurde das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als gesetzliche Regelung im 10. Sozialgesetzbuch (SGB X) eingeführt. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters zu überwinden, eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Mitarbeiters zu erhalten.
§ 40 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsräten Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Das Bundesarbeitsgericht stellte in einer Entscheidung vom 20. Januar 2010 fest, dass dazu auch die Bereitstellung eines Internetzugangs gehöre.
Hat sich der deutsche Staat vom Normalarbeitsverhältnis verabschiedet?
Als Vorstandsmitglied sind Sie Entscheider. Bei fehlender Sorgfalt können ihre Entscheidungen zu Schäden führen. Das Vorstandsmitglied haftet persönlich für den entstandenen Schaden. Mit dem Abschluss einer Directors-and-Officers-Versicherung, kurz D&O-Versicherung, konnten sich Vorstandsmitglieder weitestgehend gegen dieses Haftungsrisiko absichern.
Sommerferien - Anstellung von Minderjährigen