Fußball-Weltmeisterschaft 2010 - Gelten andere Regeln am Arbeitsplatz?
Auch während der WM 2010 gelten die Regeln des Arbeitsrechts uneingeschränkt. Da viele Spiele der Fußball-WM 2010 während der üblichen Arbeitszeit stattfinden, wollen wir Ihnen als Arbeitgeber ein paar Leitlinien an die Hand geben, die es Ihnen ermöglichen sollen, auf die besondere Situation der WM 2010 am Arbeitsplatz angemessen und souverän zu reagieren.
1. Urlaub, Krankheit und "Krank feiern" während der WM
Alle Arbeitnehmer, die rechtzeitig Urlaub beantragt und genehmigt bekommen
haben, sind relativ sicher. Allerdings sind Sie als Arbeitgeber nicht
verpflichtet den Urlaub während der Weltmeisterschaft zu gewähren. So brauchen
Arbeitgeber dem Urlaubsantrag nicht zu entsprechen, wenn sie dringende
betriebliche Belange geltend machen können, die der zeitlichen Lage des
Urlaubswunsches entgegenstehen. Wenn also beispielsweise schon viele andere
Arbeitnehmer an dem gewünschten Tag bereits frei haben und damit der Betrieb
nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, so sind Sie berechtigt den
Urlaubsantrag trotz Fußballbegeisterung abzulehnen.
Mögliche Konflikte lassen sich auf jeden Fall durch eine frühzeitige
Urlaubsplanung und klare Regeln vermeiden. Eine klare Kommunikation tut dann ihr
übriges dazu., Denkbar ist beispielsweise, dass Mitarbeiter ihre Dienste
untereinander tauschen können oder aber, dass die Mittagspause entsprechend
verschoben wird.
Der gesunde Arbeitnehmer, der, weil er keinen Urlaub genehmigt bekommen hat,
das Fußballspiel aber unbedingt sehen möchte, "krank feiert", riskiert die
Kündigung. Allerdings ist ein solcher Nachweis für Sie dann schwer zu erbringen,
sofern laut Tarif- oder Arbeitsvertrag einige Tage ohne ärztliches Attest
gefehlt werden darf. Es sei denn, Sie erkennen "den erkrankten" während der
"Arbeitsunfähigkeit" auf Leinwänden oder in Medien oder ein Kollege informiert
Sie über den "krank feiernden" Arbeitnehmer.
Anders verhält es sich, wenn der Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig ist
und dies auch per ärztlichem Attest nachweisen kann. Wenn es die Genesung nicht
negativ beeinflusst, hat der Arbeitgeber es sogar hinzunehmen, dass der
Arbeitnehmer die Fanmeile oder sonstige Veranstaltungen besucht.
2. Nutzung von Medien während der WM 2010
Fernsehen, surfen oder Radio hören während der Arbeitszeit ist ohne
Sonderregelung grundsätzlich nicht zulässig. Allerdings können Sie dies im
Einzelfall durchaus erlauben. Ihre Erlaubnis sollte ausdrücklich und nachweisbar
auf das Fußballspiel oder die WM beschränkt bleiben. Danach sollte auf die
Einhaltung des Verbots geachtet werden. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr
Verbot nicht verwässert und Sie vor Gericht "gute Karten" haben wollen, wenn Sie
hierauf Pflichtverletzungen der Arbeitnehmer stützen wollen.
Ist Internet-Nutzung für private Zwecke während der Arbeitszeit grundsätzlich
im Unternehmen erlaubt, gilt dies nicht ohne Weiteres für die Übertragung von
Fussballspielen der WM. Hier ist bei Ihnen vorher die ausdrückliche Genehmigung
einzuholen.
3. Business-Anzug oder Fankleidung? Alkohol oder
Softdrink?
Darf im Büro Fankleidung getragen werden? Hat der Arbeitnehmer Kundenkontakt
und besteht ein Kleidungsvorschrift, die solche Kleidung nicht vorsieht, können
Sie das Tragen der Fankleidung verbieten. Anders kann es sein, wenn kein
Kundenkontakt besteht.
Sofern im Unternehmen ein Alkoholverbot besteht, gilt dies auch und gerade
während der WM.
Wir hoffen Ihnen ein paar Anhaltspunkte für Ihr Verhalten als Arbeitgeber
gegenüber Ihren Arbeitnehmern gegeben zu haben. Sollten Sie weitere Fragen
haben, wenden Sie sich unter der folgenden Telefonnummer vertrauensvoll an
uns:
+49 (0)30 / 889 222 5 - 0
oder senden Sie uns eine E-mail unter: info@agpkanzlei.de